Geschäftsführung der Prüfungsausschüsse Psychologie (BSc und MSc)

Geschäftsführung der Prüfungsausschüsse Psychologie (BSc und MSc): FAQ

Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen

Für diesen Zweck gibt es ein Antragsformular. Die erste Seite wird vom Antragsteller ausgefüllt, dann bitte in dreifacher Ausfertigung doppelseitig(!) im Querformat(!) ausdrucken und unterschreiben. Hier finden Sie ein Beispiel. Falls Sie sich nicht sicher sind, wie es auszufüllen ist, fragen Sie mich bitte per Mail oder in meiner Sprechstunde. Ich empfehle nachdrücklich, mir den Entwurf zuzusenden, bitte möglichst als PDF. Wenn wir auf diesem Wege bereits vorab alles klären können und Sie neben den benötigten Originalen den fertigen Antrag in dreifacher Ausfertigung mitbringen, werden Sie in der Warteschlange zu meiner Sprechstunde vorgezogen.

Anerkennungen von Leistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthalts

Bei Anerkennungen von Leistungen im Rahmen eines Auslandsaufenthalts bitte zusätzlich vorlegen:

  • - ToR der Gastgeberuni im Original (gestempelt und unterschrieben o.ä.; alternativ digital signiert),
  • - internes Learning Agreement der Uni Mannheim,
  • - Bestätigung des AAA über Abgabe des Erfahrungsberichts

Bitte orientieren Sie sich beim Ausfüllen des Antragsformulars am internen Learning Agreement. Wo möglich, verwenden Sie bitte die Modulebene auf der (rechten) Mannheimer Seite, nur bei unvollständig anzuerkennenden Modulen die Teilmodulebene. Auf der (linken) auswärtigen Seite können Sie dann entsprechend auch mehrere LV in eine Tabellenzelle setzen, getrennt durch [CR]. Bei "Art der Leistung" orientieren Sie sich bitte konsequent an dem Mannheimer Modulkatalog und führen Sie alle Leistungen auf, die das jeweilige Modul impliziert (vgl. Beispiel).

Die auswärtigen Titel dürfen deutsch- oder englischsprachig sein. Ist keine englischsprachige Übersetzung seitens der auswärtigen Uni verfügbar, muss ein anerkannter Übersetzer den Titel übersetzen. Allerdings kann bei romanischen Sprachen darauf ausnahmsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht verzichtet werden, so lange sich die Bedeutung der Kursbeschreibung problemlos erschließen lässt. In dem Fall wird links der originalsprachige Titel eingetragen.

Für die Notenumrechnung schauen Sie sich bitte auf der Rückseite Ihres ToR die relevante Notenskala genau an und identifizieren Sie genau diese in den Umrechnungstabellen. Auf Mannheimer Seite dürfen nur Noten stehen, die sich auch in Mannheim hätten ergeben können. Setzt sich eine Note aus mehreren externen Noten zusammen, wird in der Regel gemittelt und dann die nächstliegende zulässige Note gewählt. Liegt der errechnete Wert exakt mittig zwischen zwei zulässigen Werten, gibt i.d.R. diejenige auswärtige Leistung den Ausschlag, die mit einer höheren Anzahl an Credit-Punkten ausgestattet ist. Generell gilt für die Notenumrechnung, dass Sie diese auch gerne mir überlassen können.

Anerkennung von Leistungen, die in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen erbracht wurden

Bei Anerkennung von Leistungen, die in anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen erbracht wurden, bitte zusätzlich vorlegen:

  • - ToR, Zeugnisse oder sonstigen Notennachweis über die anzuerkennenden Leistungen im Original oder als beglaubigte Kopie,
  • - ausführliche Modulbeschreibungen, Gliederungen, Prüfungsliteratur o.ä. der anzuerkennenden Leistungen (auf Deutsch oder Englisch),
  • - ToR der Uni Mannheim mit allen ausgewiesenen Prüfungsversuchen (rechts oben mit "ID1" unter der Seitennr. - gibt es im Studienbüro, NICHT das, was Sie im Portal selbst generieren können!),

Für eine Anerkennung müssen die erbrachten Leistungen bezüglich der erworbenen Kompetenzen (also abgedeckten Inhalten und Wissenstiefe) im Wesentlichen den damit in Mannheim ersetzen Leistungen entsprechen (§10(1) der PO im BSc). Dies muss aus den vorgelegten Unterlagen klar ersichtlich sein.

Bei komplizierteren Fällen (z.B. mehr als ein anzuerkennendes Modul oder Leistungen, die nicht im Rahmen eines strukturell ähnlichen Psychologiestudiums erworben wurden) kann die Entscheidung nicht in der Sprechstunde erfolgen. Sie können sich daher Zeit sparen, wenn Sie mir alle Unterlagen zunächst per Mail (bevorzugt PDF) zukommen lassen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Beurteilung der Anerkennbarkeit von Leistungen erst möglich ist, wenn Sie an der Uni Mannheim bereits immatrikuliert sind!

Anerkennung von Leistungen über den Rahmen der jeweiligen Prüfungsordnung hinaus

Es ist weder in unserem BSc- noch in den MSc-Studiengängen möglich, "Zusatzleisungen" im Zeugnis auszuweisen, die über das hinausgehen, was die jeweilige Prüfungsordnung an Modulen vorsieht.

BAföG-Formblatt 5 (Leistungsbescheinigung nach §48)

Grundlage der Bestätigung ist ein aktuelles ToR mit Stempel und Unterschrift des Studienbüros. Darauf müssen alle Leistungen, die im gewünschten Fachsemester erbracht wurden, bereits ausgewiesen sein. Falls Sie Prüfungen erst an Zweitterminen abgelegt haben, müssen Sie mit dem Erstellen des ToR warten, bis diese bewertet wurden. (Alternativ zum ToR können Sie mir notfalls im Portal der Uni Mannheim ihren Notenspiegel direkt online zeigen, ändern Sie in dem Fall aber bitte vorab Ihr Passwort!)

Als "übliche Leistungen" im Sinne des §48 gelten die sich jeweils aus Prüfungsordnung und Modulkatalog ergebenden Leistungen, die den Semestern zugeordnet sind ("Studienstruktur"), abzüglich Praktika, Vpn-Stunden und etwas "Kulanz" (nach dem 4. FS z.B. z.Zt. 106 Punkte). Eine positive Bescheinigung ist nur möglich, wenn die sich aus den bisher erbrachten Leistungen ergebenden ECTS-Punkte dieser Vorgabe entsprechen.